AGB

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

ATGsecure Systems GmbH ("Anbieter") erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") und den jeweiligen produktspezifischen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.
Sie haben auch für alle zukünftigen Geschäfte der Vertragsparteien Geltung.

Von diesen AGB insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde schriftlich zugestimmt. Die AGB des Anbieters gelten auch dann ausschließlich, wenn in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden vom Anbieter Leistungen und Lieferungen vorbehaltlos erbracht werden.

Der Anbieter ist berechtigt, mit Zustimmung des Kunden, den Inhalt des bestehenden Vertrages sowie diese AGB zu ändern, sofern die Änderung, unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters, für den Kunden zumutbar sind. Die Zustimmung zur Änderung des Vertrages gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zusendung der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden im Zuge der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

§ 2 Vertragsschluss / Lieferungen

Bei dem Antrag des Kunden auf Abschluss eines Vertrages und dessen Vertragsinhalt ist unsere Auftragsbestätigung maßgeblich. Angebote sind freibleibend. Von uns angebotene Lieferfristen beginnen im Einzelfall erst nach abschließender Klärung von Ausführungs-, technischen und kaufmännischen Einzelheiten. Der Kunde ist nicht berechtigt vom Auftrag zurückzutreten, sofern eine unter den besonderen Umständen angemessene Verspätung eingetreten ist. Teillieferungen sind zulässig.

Grundsätzlich werden unsere Lieferungen ab Lager oder ab Werk ausgeführt und das Risiko geht beim Verlassen der Ware vom Werk oder vom Lager auf den Kunden über. Falls eine Transportversicherung von uns abgeschlossen wurde, gelten die darin enthaltenen Bestimmungen. Nicht abgerufene, aber zusammen bestellte Ware kann auf Kosten und Risiko des Kunden entweder eingelagert oder an diesen abgesandt werden.
Wir sind berechtigt, die geeignet erscheinende Verpackung und Versandart auszuwählen.
Abrufaufträge müssen innerhalb von 6 Monaten erledigt sein, andernfalls erfolgt von uns automatisch eine Restlieferung.

Falls wir im Einzelfall aus Kulanz der Stornierung eines Auftrages zustimmen, ist diese erst mit unserer schriftlichen Zustimmung wirksam. Waren, die kundenspezifisch bestellt wurden, können nicht auf dem Kulanzwege geregelt werden. Im Falle einer von uns akzeptierten Stornierung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25% des Warenwertes. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens ausdrücklich vorbehalten.
Streik, Transport- und Versorgungsverzögerungen, behördliche Verbote und vergleichbare Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches auftreten, unterbrechen die Fristen und verlängern diese angemessen.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bis dahin verwahrt der Kunde die Ware unentgeltlich. Der Kunde hält die Ware identifizierbar getrennt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurück zu nehmen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns, liegt, sofern die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, gemäß §771 ZPO, zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich der zu diesem Zeitpunkt gültigen Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach der Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Ist dies der Fall, dann können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für Vorbehaltsware. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt eine Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
Der Kunde tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen Dritte erwachsen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden frei zu geben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10% übersteigen.

§ 4 Schutzrecht

Der Kunde verpflichtet sich, bei Weiterverarbeitung oder Veräußerung keine fremden Schutzrechte (Patente, Warenzeichen, etc.) zu verletzen.

§ 5 Menge / Qualität

Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Empfang zu rügen (Ausschlussfrist).
Die in unseren Typenlisten, Prospekten und sonstigen Druckschriften gemachten Angaben stellen keine Zusicherung von Eigenschaften im Sinne von §§463, 480 BGB dar.
Besondere technische Anforderungen und Verwendungszwecke sind bei Auftragserteilung schriftlich und abschließend festzulegen und müssen von uns schriftlich bestätigt werden, wobei wir dann auf Abnahme bestehen müssen.
Der Kunde hat bei Eingang der Ware / Leistung unverzüglich jede Partie nach allen technischen Anforderungen und zumutbaren Prüfmethoden zu prüfen, ggf. auch bei seinen Kunden, in jedem Fall vor Fertigung. Zeigen sich erst bei Beginn der Fertigung Mängel, so ist diese sofort zu stoppen. In allen Fällen sind wir sofort schriftlich zu benachrichtigen. Uns ist Gelegenheit zur Überprüfung zu geben, einschließlich Besichtigung, Durchführung von Probeläufen und Einsicht in Unterlagen. Qualitätsmängel sind abschließend und ausreichend spezifiziert sofort zu melden. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so besteht ein Anspruch auf Nachbesserung. Ist dies unmöglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
Alle Rückvergütungen für bezahlte Zölle stehen dem Lieferanten (Anbieter) zu, und der Kunde ist damit einverstanden, dem Lieferer (Anbieter) Unterlagen, die zur Erlangung solcher Rückerstattungen nötig sind, zur Verfügung zu stellen und ihm behilflich zu sein.

§ 6 Transportschäden

Nur sofort bei Anlieferung festgestellte und unverzüglich schriftlich an uns und den Spediteur gemeldete Fehlmengen können berücksichtigt werden. Soweit es sich um ein Geschäft unter Kaufleuten handelt, gelten die verschärften Vorschriften des HGB (§§337 ff HGB).

Äußerlich erkennbare Schäden an den Sendungen sind durch den Zulieferer der Sendung (Bahn, Post, Spediteur, usw.) sofort auf dem Frachtbrief durch Tatbestandsaufnahme oder in sonst geeigneter Weise bescheinigen zu lassen. Die Beförderungsunternehmen sind hierzu verpflichtet.

Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden, Mängeln oder Gewichtsminderungen am Inhalt, die sich zeigen, ist sofort mit dem weiteren Auspacken aufzuhören. Das abliefernde Transportunternehmen ist umgehend schriftlich haftbar zu machen und zur Tatbestandsaufnahme und Feststellung des Schadens aufzufordern, und zwar:
- bei der Post (Postamt), sofort am Tag der Zustellung
- bei der Bahn (Güter- oder Expressabfertigung), sofort am Tag der Zustellung
- bei Kraftwagenspediteuren bzw. Fuhrunternehmen, sofort am Tag der Zustellung nach Zulieferung der Ware
In allen Fällen sind Ware und Verpackung bis zur Aufnahme des Tatbestandes durch den Beauftragten des Transportunternehmens in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadens befinden.

§ 7 Gewährleistung / Kosten / Nachbesserung

Im Falle von Reklamationen ist der Kunde verpflichtet, hinsichtlich der voraussichtlich entstehenden Versandkosten in Vorleistung zu treten. Stellt sich die Reklamation als unberechtigt heraus, trägt der Kunde endgültig die Kosten. Wir behalten uns die Geltendmachung einer Kostenpauschale vor, wobei es dem Kunden unbenommen ist, den Nachweis eines geringeren Schadens bzw. geringerer Kosten zu führen.
Sofern bezüglich eines Produktes die Herstellerfirma in erreichbarer Nähe eine Reparaturmöglichkeit unterhält, kann der Kunde darauf verwiesen werden, die Reparatur an dieser Stelle durchführen zu lassen (unser Recht, den Fehler festzustellen und zu beheben). Hierdurch werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden uns gegenüber nicht berührt, das heißt, ihm bleibt das Recht auf Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (Reduzierung des Kaufpreises bzw. Rückerstattung eines Teiles bei erfolgter Zahlung) erhalten.

§ 8 Haftung

Schadensersatzansprüche außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche kann der Kunde gegen uns nur geltend machen, wenn uns Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann.

§ 9 Preise / Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung allgemein geltenden Listenpreise, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Im Empfängerland für das Geschäft erhobene Steuern, Taxen, usw. übernehmen wir nicht. Zollerhöhungen etc. nach Vertragsschluss gehen zu Lasten des Kunden. Bei Prospektangaben bleiben Änderungen ausdrücklich vorbehalten.

Unsere Leistungen und Lieferungen sind grundsätzlich im Voraus bei Auftragsannahme und bei laufenden Verträgen, die monatlich vergütet werden, 14 Tage im Voraus fällig. Zahlungen wie z.B. sofort nach Rechnungsdatum netto zahlbar, können wir im Einzelfall mit dem Kunden schriftlich vereinbaren. Wir behalten uns vor, generell per Nachnahme zu liefern. Schecks, Wechsel oder sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und ändern nicht an der Fälligkeit, wobei Kosten zu Lasten des Kunden gehen.

Zahlungen werden grundsätzlich immer gegen die ältesten Forderungen verrechnet. Wird eine gewährte Zahlungsfrist überschritten, stehen uns folgende Rechte zu:
- Berechnung banküblicher Zinsen nebst Kosten für ungedeckte Kredite
- Verweigerung weiterer Lieferungen oder Lieferung gegen Barzahlung, unabhängig aller bisherigen Vereinbarungen
- Ausübung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt
- Sofortige Geltendmachung aller Forderungen, unabhängig früherer Vereinbarungen

Dem Zahlungsverzug steht gleich Antrag auf Insolvenz oder Vergleichsverfahren, Zahlungseinstellung oder wesentliche Veränderung der vorher angenommenen Vermögens- und Ertragslage.
Aufrechnung ist nur mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 10 Datenschutz

Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, welche auf der Homepage des Anbieters abrufbar ist.

Dem Kunden ist bekannt, dass die auf dem Server gespeicherten Inhalte aus technischer Sicht vom Anbieter jederzeit eingesehen werden können. Darüber hinaus ist es theoretisch möglich, dass die Daten des Kunden bei der Datenübertragung über das Internet von unbefugten Dritten eingesehen werden.

§ 11 Schlussbestimmung

Erfüllungsort ist Hannover.
Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sich ergebenen Streitigkeiten, insbesondere über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist - Hannover. Der Anbieter kann den Kunden wahlweise auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

Für die vom Anbieter auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für hieraus folgende Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

Sollten Bestimmungen dieser AGB und / oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen so weit wie möglich nahe kommt.

Stand: 12.2015

ATGsecure Systems GmbH
Vahrenwalder Straße 269A
D-30179 Hannover
Germany